Mittwoch, 9. November 2011

RS Tag 2

Am zweiten Tag des RS-Lehrgangs haben wir kurz über die Rettungskette gesprochen, die ja aus Erster Hilfe, Notruf, Rettungsdienst und Krankenhaus besteht, wie jeder weiß.
Danach haben wir kurz die Definitionen der RTW und KTW angesprochen. Demnach ist ein RTW für Notfälle und ein KTW für Transporte. Die Hilfsfrist in NRW wurde geregelt auf 8 Minuten innerstädtisch und 12 Minuten auf dem Land. Dies gilt nur für RTWs mit Notfalleinsätzen. Die Zeit fängt an zu laufen ab dem Zeitpunkt wo der Disponent in der Leitstelle den Hörer abnimmt....
Die Besatzung der verschiedenen Autos wird in §4 des Rettg NRW geregelt und die Ausrüstung der Autos in EN 1789.
Dann gibt es da nich den Unterschied zwischen qualifiziertem und nicht-qualifiziertem Krankentransport. Der qualifizierte KT bedeutet, dass der KTW mit einem RS und einem RH besetzt ist und auch über entsprechendes Material etc. verfügt. Der nicht-qualifizierte KT verfügt über "geeignetes Personal" also sollte der Fahrer einen Führerschein besitzen und hat sonst keine weiteren Anforderungen. Ein nicht-qualifizierter KT darf keine Infektionstransporte durchführen.
Nun aber mal zur Definition eines Notfalls...
Ein Notfall liegt dann vor, wenn wegen lebensbedrohlicher Störung der Vitafunktionen unverzüglich Rettungsmaßnahmen erforderlich sind. Also z.B. bei Problem mit Atmung, Kreislauf, Bweusstsein, Elektrolythaushalt, Wärmehaushalt oder Stoffwechsel.
Beim KT gibt es zeitunkritische, also z.B. Dialysefahrten, Entlassung aus dem Krankenhaus, aber auch zeitkritische Transporte, z.B. dringende, jedoch vitalstabile Einweisung ins Krankenhaus. z.B. bei einer Appendizitis. Die zeitkritischen Transporte sind daher aber schlecht planbar.
Für die Bereitstellung und Regelung der Luftrettung ist das Land zuständig, wobei aber die Maschinen vom Bund gestellt werden.

Dann sind wir ein wenig mehr in Detail gegangen und zwar erst einmal zur Einsatzvorbereitung, also was beim Schichtbeging zu tun ist. Zum einen die Fahrzeugkontrolle:
- Tank, Licht, Bremse
- Reifendruck, Profil, Ölstand, Kühlwasser
Und zum anderen die Materialkontrolle:
- Sauerstoffvorat
- Gerätecheck
- Verbrauchsmaterial
- Hygienematerial
und zu guter Letzt:
- PSA
- Kartenmaterial
- aktuelle Verkehrsinfos, wie z.B. Baustellen etc.

Nun zum chronologischen Ablauf eines Einsatzes
- die Alarmierung erfolgt mit Infos wie z.B. Adresse, Grund etc.
- dann die Anfahrt unter Beachtung des §1 StVO
- Eintreffen am Notfallort und Parken
- Herstellen der Transportfähigkeit ggf. mit Umlagern und Transport zum Auto
- Fahrt zur Klinik, wieder unter Beachtung StVO etc.
- Übergabe an Arzt in der Klinik mit den Infos wie:
- Veränderung des Zustandes
- durchgeführte Maßnahmen
- Weitergabe der Unterlagen
- Zum Schluss die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, also Reinigen, Laken wechseln, Material auffüllen und Rückmeldung an die Leitstelle

Dann kam noch der Puntk über Zusammenarbeit mit Dritten an die Reihe. Da gibt es:
- Angehörige - sollten mit eingezogen werden, z.B. Sachen zusammensuchen, Informationen über die Veränderungen geben etc.
- Ersthelfer - sollten auf jeden Fall ernst genommen werden und für ihre Mühe soll man ihnen danken
- Zeugen - beschäftigen
- Schaulustige - bei Behinderung der Maßnahmen ggf. Polizei hinzuziehen über die LS, aber nicht von der Rettung ablenken lassen
- Feuerwehr/THW - Kollegiale Zusammenarbeit
- Polizei - Kollegiale Zusammenarbeit, Lebensrettung geht immer vor Spurensicherung und man ist der Polizei gegenüber auch an die Schweigepflicht gebunden
- Presse - Schweigepflicht! Bei Behinderung Polizei per LS anfordern
- Ärzte - jeder Arzt ist dem RS-Personal gegenüber weisungsbefugt

Die schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, ist in §203 StGB definiert und kann nur gebrochen werden durch:
- Einwilligung des Patienten
- mutmaßliche Einwilligung des Patienten (z.B. bei Bewusstlosigkeit)
- rechtfertigender Notstand
- gesetzliche Verpflichtung (zur Straftatvereitelung oder durch einen Richter)

Gefahren an der Einsatzstelle war dann das nächste Thema. Mögliche Gefahren lassen sich im 4A-1C-4E-Schema einordnen:
- Atemgift (z.B: Ruachgas, Erdgas etc.)
- Atomar
- Ausbreitung (z.B. Feuer, das sich ausbreitet)
- Angst (Panikreaktionen von Menschen oder Tieren)
- Chemie
- Erkrankung (Infektionen)
- Explosion
- Einsturz
- Elektrizität

Als ersteintreffendes Rettungsmittel beim MANV geht man wie folgt vor:
1. Noch nicht behandeln! D.h. man muss von der RD-Routine abweichen und "das Beste für die meisten Patienten" tun.
2. Kurze Rückmeldung an die Leitstelle "durchs Fenster" z.B. "Unfall mit Reisebus, unklare Lage, weitere Rückmeldung folgt". Damit ist die Leitstelle dann informiert und kann schon einmal weiteres Personal bestellen.
3. Überblick verschaffen - zum einen die medizinische Lage, also welche Krankheiten/Verletzungen liegen vor und zum anderen die eigene Lage, also was wird noch an Personal/Material benötigt, ist technische Hilfe erforderlich oder bestehen Gefahren für Personal und/oder Patienten. Dabei sollte sich das Team nicht trennen und immer Sichtkontakt haben. Nach dem Überblick werden die gewonnenen Kenntnisse abgeglichen und gemeinsam bewertet.
4. konkrete Rückmeldung an Leitstelle - Meldung der Erkenntnisse aus der Lageerkundung
5. Initialleitung übernehmen - geordnete Struktur des Einsatzraumes schaffen, Patientenablage einrichten
6. Transportstop - damit keine Transport- oder Krankenhauskapazitäten durch leicht verletzte blockiert werden, die ggf. für schwer verletzte benötigt werden würden. Eine Ausnahme stellen Patienten mit Transportpriorität dar!
7. Versorgung nach Priorität
8. Nachkommendes Personal anleiten - Klare Informationen und Anweisungen über die Lage, Aufgaben und das Verhalten
9. Abtransporte planen - in Absprache mit der Leitstelle Zielkrankenhäuser zuweisen, Abtransport ausschließlich nach Transportpriorität. Ggf. Konvois mit einem Arzt und mehreren RTW als Doppeltransport in Erwägung ziehen.
10. Übergabe an LNA/OrgL - Ausführliche Übergabe über den Stand organisatorischer Maßnahmen und den Versorgungszustand der Patienten. Dazu noch eine Übersicht über die bisherigen Abtransporte. Dann ggf. neue Aufgaben entgegennehmen.

Als RTW übernimmt der RS den kommisarischen OrgL und der RA die Aufgabe des LNAs.
Auch bei einer Sichtung die Patienten immer spüren lassen, dass er nicht alleine ist/bleibt. Die gehfähigen Patienten zentrieren, z.B. durch Lautsprecherdurchsage "Alle gehfähigen Personen bitte zum Rettungswagen". Gehunfähige oder leicht Verletzte können in die Betreuung eingebunden werden. Wache und ansprechbare Patienten durch ständige Kommunikation kontrollieren. Dafür können auch andere Betroffene herangezogen werden.

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